Persönlichkeitsrecht
Es gibt ein gesetzliches Recht auf das eigene Bild und dessen Verbreitung:
Faustregel: Für Bilder, auf denen einzelne Personen aus der Nähe erkennbar sind, braucht es deren Einverständnis.
Urheberrecht
Urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Fotos, Videos oder Texte dürfen nicht ohne schriftliches Einverständnis veröffentlicht werden.