Snus ist ein Tabakprodukt und untersteht nach einem im Juni 2019 gefällten Bundesgerichtsentscheid den gleichen Regeln wie übrige Tabakerzeugnisse. Vorläufig wird der Verkauf von Snus in einem Übergangsartikel des Lebensmittelgesetzes geregelt. In der Schweiz ist der Snusverkauf somit seit Juni 2019 legal. Auf kantonaler Ebene gelten dieselben Verkaufseinschränkungen und Werbeverbote wie für Tabak.
